Immobilienverkauf: Diese Dokumente brauchen Sie

Beim Immobilienverkauf ist eine sorgfältige Vorbereitung maßgeblich, denn unvollständige Unterlagen verzögern den Verkaufsprozess und kosten Nerven. Welche Dokumente Sie beim Veräußern Ihrer Immobilie benötigen und wo Sie noch fehlende Unterlagen beantragen können, erfahren Sie hier.

Sie haben die Entscheidung getroffen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen?! Unumgänglich steht damit einiger Papierkram an. Unser Angebot: Wir als Ihr erfahrener Immobilienmakler nehmen Ihnen diesen gerne ab!

Eckdaten für’s Marketing

Noch vor dem eigentlichen Verkauf benötigen Sie Dokumente für die Vermarktung. Hierzu zählen eine Immobilienbewertung (für eine realistischen Verkaufspreis) und ein aussagekräftiges Exposé. Bestandteile dessen sind unter anderem Unterlagen zum Grundriss und ein Energieausweis. Welche Informationen genau in ein gelungenes Exposé gehören, erfahren Sie in dem Blogbeitrag Das perfekte Exposé.

Für den Immobilienverkauf selbst – ob nun für den Notar oder den Käufer und seine Bankfinanzierung – gehören folgende Unterlagen zu den wichtigsten:

 Die ALK ist der digitale Nachfolger der analogen Flurkarte und wichtiger Bestandteil des Grundbuchs. Auf dieser Karte sind die Grenzen des Grundstücks und die umgebenden Grundstücke graphisch dargestellt. Sie ist von entscheidender Bedeutung bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer. Der aktuelle Grundsteuerbescheid ist ebenfalls eine notwendige Dokumentation.

Die Bauakte enthält die Baugenehmigung, Baubeschreibung und Zeichnungen. Außerdem benötigen Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis sowie den Bebauungsplan für Ihre Gemeinde.

Der Lageplan ist ein elementarer Bestandteil der Baupläne. Er enthält Informationen über den Eigentümer, die Art der Immobilie und deren Verwendung und fügt das Objekt kartografisch in seine Umgebung ein.

Als Immobilienverkäufer müssen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen. Dieser ist nicht nur der Nachweis, dass Sie der Besitzer der zu verkaufenden Immobilie sind, sondern er enthält auch weitere Informationen, die für den Käufer wichtig sind, wie Wohnrechte und Wegerechte. Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein und kann beim Grundbuchamt angefordert werden. Falls Sie selbst keine Zeit dazu haben, können Sie einen Notar oder einen Makler mit der Besorgung beauftragen. Der Grundbuchauszug ist kostenpflichtig.

Diese Unterlagen, d.h. Rechnungen und Leistungsbeschreibungen, die Sie von den Handwerkern erhalten haben, können als Ergänzung zur Bauakte betrachtet werden.

 Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, müssen Sie dem Käufer weitere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören die Teilungserklärung, Jahreswirtschaftspläne, gegebenenfalls Mietverträge und Protokolle der Eigentümerversammlung sowie die Abrechnungen zum Wohngeld der letzten drei Jahre. 

Beim Notar

Wenn Sie Ihren Hauskaufvertrag notariell beurkunden lassen, benötigt der Notar beim Beurkundungstermin alle Dokumente, die die relevanten Eckdaten belegen. Viele Infos hat der Notar in der Regel bereits vor dem Termin in einem Kaufvertragsentwurf (den unter anderem die finanzierende Bank des Käufers benötigt) festgehalten. Darin sind meist schon alle Bedingungen zur Zahlung des Kaufpreises und zum Eigentumswechsel enthalten. Des Weiteren ist ein aktueller Grundbuchauszug notwendig, den aber ggf. der Notar selbst besorgt. Am Beurkundungstermin ist von Ihnen als Verkäufer in der Regel lediglich der Personalausweis mitzubringen. Eventuell müssen Sie sich noch um eine Löschungsbewilligung für bestehende Grundschulden kümmern.  Doch keine Sorge: Der Notar informiert die Parteien vorab, welche Unterlagen sie einreichen bzw. vorlegen müssen.

Und nach dem Verkauf?

Grundsätzlich müssen keine besonderen Unterlagen an den Käufer weitergegeben werden. Doch viele Dokumente können dem neuen Eigentümer nützlich sein, so dass ein verantwortungsvoller Verkäufer wichtige Belege bereitlegt. Hierzu können zum Beispiel zählen:

  • Garantieurkunden von technischen Geräten
  • Wartungsberichte und -verträge
  • Versicherungspolicen
  • Gebrauchsanleitungen

Tipp: Für die Immobilienübergabe sollten Sie ein weiteres Dokument erstellen: Das Übergabeprotokoll. Zur rechtlichen Absicherung bietet es sich an, ein solches zu führen und z.B. Mängel, die Schlüsselanzahl, die Übernahme von Geräten und Zählerstände festzuhalten.

Übrigens: Hier erhalten Sie noch fehlende Unterlagen

DokumentZuständige Stelle
GrundbuchauszugGrundbuchamt oder Notar
FlurkarteKatasteramt
EnergieausweisZugelassene Aussteller von Energieausweisen (Tipp: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger)
TeilungserklärungGrundbuchamt
GrundrissArchitekten oder Raumplaner
BaubeschreibungBauträger oder Bauamt der Stadt/Gemeinde

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