Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietungen bleiben vorbehalten. 

2. Jedenfalls mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistungen in Höhe von 50 % der vorvereinbarten Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Soweit eine Vereinbarung noch nicht erfolgt ist, ist die ortsübliche Vermittlungsgebühr fällig, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Die Aufnahme von Verhandlungen über einen der oben genannten Verträge führt zur Auftragserteilung an uns und Anerkennung der hier festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Tätigkeit für den anderen Teil ist uns gestattet. 

3. Eine etwaige Vorkenntnis von uns angebotener Objekte muss ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden. Die Quelle der Vorkenntnis muss dabei offenbart werden. Wird eine bestehende Vorkenntnis nicht mitgeteilt, so entsteht der Vergütungsanspruch bei Vorkenntnis. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Vertragsbeteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen. 

4. Die Vermittlungsgebühr aus dem Gesamtkaufpreis bei beurkundungspflichtigen Geschäften entsteht bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Bei nicht beurkundungsbedürftigen Geschäften (Mietvertrag o. ä.) entsteht die Gebühr mit dem Abschluss des schuldrechtlich bindenden Vertrages. Der Vergütungsanspruch entfällt nicht, soweit der Vertrag ohne uns oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechtes an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch einen Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Vermittlungsgebühr entsteht ferner dann, wenn mit nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte. 

5. Unser Vergütungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung aufgehoben wird oder aus einem sonstigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, rechtsunwirksam oder nichtig ist oder wird. 

6. Von einem Vertragsschluss muss auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, der Vertragsparteien und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden. 

7. Wenn uns ein Alleinauftrag erteilt worden ist, sind direkte oder durch andere Makler genannte Interessenten an uns zu verweisen. Der Auftraggeber haftet insoweit für die volle vereinbarte Vermittlungs-/Nachweisgebühr. 

8. Der uns erteilte Auftrag erfasst auch eine Änderung des Auftragsinhaltes. Wird statt des Ankaufes eine Vermietung oder Verpachtung oder ein anderes Nutzungsrecht vereinbart, so ist bei Vertragsschluss die ortsübliche Vermittlungsgebühr zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von fünf Jahren nach Abschluss des vorgenannten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so begründet dies für uns den Anspruch der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Vermittlungsgebühr, wobei die gezahlte Vermittlungsgebühr für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden darf. 

9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag in der jeweiligen gesetzlichen Ausgestaltung. Auch unsere Rechte ergeben sich wie vorstehend aus dem BGB, es sei denn, die vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten andere Bedingungen, die gegenüber den gesetzlichen Vorschriften abdingbar sind. Sofern gesetzlich nicht abdingbare Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen betroffen sind, sind die getroffenen Bedingungen als für die Parteien des Maklervertrages prägende Auslegung zu verstehen. 

10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgehalten werden. 

11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Vorschriften unwirksam sein oder werden sollten. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, dass dem von der Geschäftsbedingung gewollten Sinn und Zweck möglichst entsprochen wird. Eine Unwirksamkeit einer unserer Geschäftsbedingungen hat auf die Wirksamkeit der anderen Geschäftsbedingungen keinen Einfluss. 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel. 

13. Sitz der GmbH ist Kiel, eingetragen beim Amtsgericht Kiel unter HRA Nr. 11016 KI, USt-IdNr. DE336086316. Geschäftsführer ist Frank Dahmke

 

DAHMKE & SÖHNE
Immobilien GmbH & Co. KG

Rendsburger Landstraße 181
24113 Kiel

Tel. 0431 / 908 901-0

info@dahmke-soehne.de

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