Die Immobilienschenkung

Die Schenkung ist – neben der Erbschaft – eine weitere Möglichkeit, eine Immobilie zu übertragen. Im besten Fall kann sie einige steuerliche Vorteile und Kostenersparnisse mit sich bringen. In diesem Blog finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Immobilienschenkung.

Wie funktioniert eine Schenkung?

Die Schenkung einer Immobilie ist zwar ein Geschenk, allerdings kein gewöhnliches. Vielmehr ist es eine rechtliche Vereinbarung zwischen Schenkendem und Beschenktem. Für die Übertragung ist es notwendig, dass ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag verfasst wird.

Tipp: Sollte die Immobilie Ihr aktuelles Wohnhaus sein, ist es ratsam, sich ein Wohnrecht oder – bei Vermietung – ein Nießbrauchrecht zu sichern. Diese Rechte werden im Grundbuch vermerkt und sorgen dafür, dass Sie nach der Schenkung weiterhin im Haus leben oder die Mieteinnahmen erhalten können. Mit der Vereinbarung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Nutzungsrechte an der Immobilie haben.

Steuerliche Aspekte einer Immobilienschenkung

Ähnlich wie beim Erbe werden generell auch auf Schenkungen vom Staat Steuern erhoben. Sowohl bei der Schenkungs- als auch bei der Erbschaftssteuer richten sich die Freibeträge und Steuersätze nach dem Grad der Verwandtschaft und Wert der Schenkung (dafür ist der Verkehrs- bzw. Marktwert ausschlaggebend. Die Ermittlung übernehmen spezielle Sachverständige und Gutachter.). Die Freibeträge bei Schenkungen fallen wie folgt aus:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder sowie Nicht-Verwandte: 20.000 €

Die großen Vorteile: Steuerersparnis durch wiederholbare Schenkung

Gerade wenn das zu vererbende Vermögen über die gesetzlichen Freibeträge hinaus geht, geht die Schenkung mit finanziellen Vorteilen einher. Denn eine frühzeitige Planung ermöglicht es, Steuern deutlich zu reduzieren: Dadurch, dass eine Schenkung alle zehn Jahre wiederholt werden kann (was eine mehrmalige Ausnutzung der Freibeträge möglich macht), können zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte übertragen werden, ohne dass eine Schenkungssteuer fällig wird.

Tipp: Die steuerlichen Aspekte einer Immobilien-Schenkung sind komplex, weshalb bei dem Vorgang ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zurate gezogen werden sollte. 

Fallen auch Kosten an?

Auch wenn die Einsparungen hoch sein können – völlig kostenlos ist eine Immobilienschenkung nicht. Es fallen Kosten für die Beurkundung des Schenkungsvertrags durch den Notar an, welche nach dem Wert der Immobilie bestimmt werden (das Gerichts- und Notarkostengesetz gibt Auskunft über die Höhe). Des Weiteren kostet auch die Eintragung des neuen Besitzers ins Grundbuch etwas. Darüber hinaus können Gebühren für die Wertermittlung durch einen Gutachter anfallen.

Unsere Erfahrung: Die benannten Kosten, die im Rahmen einer Schenkung anfallen, übernimmt in der Regel derjenige, der die Schenkung erhält.

Fazit: Immobilienschenkung als kostengünstige Erbalternative

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Nachkommen nach Ihrem Tod eine hohe Steuerbelastung aufgrund des Erbes erhalten könnten, können Sie schon zu Lebzeiten durch eine clevere Schenkungsstrategie dafür sorgen, dass die Steuerbelastung reduziert oder sogar komplett vermieden wird. 

Zu bedenken ist jedoch, dass man nach einer Schenkung selbst nicht mehr über die Immobilie verfügen kann – weder um sie zu verkaufen, noch um darauf ein Darlehen aufzunehmen.

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