Eine Immobilie zu erben, kann sowohl Fluch als auch Segen sein. Das Erbe bringt zwar oft einen unerwarteten Wertzuwachs mit sich, mit ihm gehen aber auch formale Pflichten und Entscheidungen sowie finanzielle Verpflichtungen einher. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Vor- und Nachteile sowie Ihre Optionen.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Viele Menschen denken, dass es sich immer lohnt, ein Erbe anzunehmen, schließlich kann es als Eigenheim oder Kapitalanlage von Nutzen sein. Doch in manchen Fällen kann es sinnvoller sein, die Hinterlassenschaft abzulehnen. Wer das Erbe akzeptiert, übernimmt nicht nur das Objekt, sondern auch alle damit verbundenen Verantwortungen. Zum Beispiel muss der Erbe für Schulden aufkommen, die das Objekt belasten. Wenn diese Schulden den Wert des Objekts übersteigen, kann es unterm Strich zu einem finanziellen Verlust führen. Hinzu kommt, dass der Erbe auch mit seinem Privatvermögen für jene Schulden haftet – und nicht nur mit dem Erbe. Tipp: Umgehen lässt sich dies mit einer Nachlassverwaltung, die beim Gericht beantragt wird.
Sechs Wochen beträgt die Frist, in der Sie sich für oder gegen das Erbe entscheiden müssen. Eine gute Entscheidungshilfe in dieser Zeit: der Verkehrswert der Immobilie. Er dient als beste Urteilsgrundlage für die weitere Verwendung des Hauses oder der Wohnung. Übrigens ist der Verkehrswert auch für die Höhe der Erbschaftsteuer maßgebend.Die Ermittlung des Verkehrswerts übernehmen spezielle Sachverständige und Gutachter. Wenn Sie Ihr Objekt sicher verkaufen möchten, können auch wir eine kostenlose Immobilienbewertung erstellen.
Das Erbe wurde angenommen – Was nun?
Haben Sie sich nun für die Annahme entschieden, stehen Sie erneut vor Optionen, denn Sie können Ihr geerbtes Haus vermieten, verkaufen oder es selbst nutzen. Was am sinnvollsten ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte neben dem Verkehrswert unter anderem folgendes beachtet werden:
Finanzielle Verpflichtungen bei einem Erbe
Als Erbe einer Immobilie haben Sie einige Zahlungsverpflichtungen. So müssen Sie sich sofort um den Unterhalt des Hauses kümmern – egal, ob Sie das Haus selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchten. Zu den laufenden Kosten zählen unter anderem:
- Grundsteuer
- Abschlagszahlungen für Strom, Wasser, Heizung
- Gebühren für die Müllabfuhr
- Kosten für Internet und Telefon
- Wohngebäudeversicherung
- Laufende Darlehensraten, falls das Haus noch nicht schuldenfrei ist.
Hinzu kommen eventuell noch folgende weitere Zahlungsverpflichtungen:
- Kosten für den Erbschein
- Kosten für die Umschreibung im Grundbuch (Vermeidbar! Wird die Eigentumsumschreibung im 5Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall vorgenommen, fallen hierfür keine Kosten an.)
- Beim Verkauf eventuell fällig: Einkommensteuer
- Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer
Bei allen Erbschaften wird ein individueller Prozentsatz an Erbschaftssteuer auf den Verkehrswert der Immobilie verlangt. Das Steuerrecht hat aber wie immer viele individuelle Regelungen und Ausnahmen. Es wird zum einen zwischen dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser unterschieden und zwischen der Nutzung der Immobilie. Je nachdem gibt es verschiedene Freibeträge, auf die keine Steuer gezahlt werden muss. Je nach Verhältnis zum Erblasser liegt er zwischen 20.000 und 500.000 Euro, für darüber hinausgehendes Vermögen liegt der Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent.
Weitere Besonderheiten sieht das Steuerrecht etwa für geerbte Häuser vor, die von den Erblassern bis zum Tod selbst genutzt wurden. Dies ist abermals an verschiedene Bedingungen geknüpft. Eine andere Sonderregelung gilt für vermietete Häuser und Wohnungen: Bei diesen nimmt das Finanzamt einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent vor, maßgeblich für die Besteuerung sind also 90 Prozent des Verkehrswerts. Für genaue Informationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.